Herbstputz im Heizungskeller: Kessel tauschen und Förderung nutzen

Der Herbst ist da und mit ihm startet die Heizungssaison. Höchste Zeit, sich zu fragen: „Ist meine Heizung fit?“ Doch Vorsicht! Mit einer funktionstüchtigen Anlage alleine ist es nicht getan. Hausbesitzer, die einen über 30 Jahre alten Kessel im Keller stehen haben, müssen diesen in der Regel aussortieren. So sieht es das Gesetz vor. Wer zum Kesseltausch verpflichtet ist, warum der Austausch oft schon früher sinnvoll ist und welche Fördermittel es für die Heizungsmodernisierung gibt, darüber klärt das Serviceportal www.intelligent-heizen.info auf.

Mit dem bevorstehenden Winter und der Energieeinsparverordnung (EnEV) haben Hauseigentümer gleich zwei gute Gründe, die eigene Heizungsanlage unter die Lupe zu nehmen. Vor allem bei Häusern älteren Jahrgangs besteht Nachholbedarf: Während moderne Heizungsanlagen auf einen energiesparenden Betrieb ausgelegt sind, entsprechen viele ältere Modelle nicht mehr den heutigen Standards und müssen laut EnEV erneuert oder ausgetauscht werden.

Energieeffizienz oberstes Gebot

Waren in den 1980er Jahren Heizkessel üblich, die mit konstanten Temperaturen arbeiten, gelten diese heute als veraltet. Hauseigentümer, die einen sogenannten Konstanttemperaturkessel betreiben, der älter als 30 Jahre alt ist, sind verpflichtet, diesen zu erneuern oder zu ersetzen – auch wenn der Kessel noch funktioniert. Der Grund: Sie verbrauchen unnötig viel Energie, da sie die Temperatur im Kessel nicht regulieren, sondern häufig auf einem überhöhten Niveau halten. Der Wechsel zahlt sich auch finanziell aus. Denn die modernen Heizkessel arbeiten in jedem Fall effizienter und verursachen dadurch weniger Kosten.

Nach Fördermitteln für die Heizungsmodernisierung suchen

Moderne Brennwertkessel können mit niedrigeren Temperaturen betrieben werden und gewinnen sogar aus dem Abgas Wärme. Dadurch benötigen sie 10 bis 25 Prozent weniger Brennstoff als in die Jahre gekommene Heizwertkessel. Außerdem verbraucht die integrierte Heizungspumpe bis zu 90 Prozent weniger Strom als ihre Vorläufer aus den 1980er Jahren. Bei der Neuanschaffung werden Verbraucher durch verschiedene Förderprogramme unterstützt: So bietet die KfW Bank für den Einbau eines Brennwertkessels einen Zuschuss von 10 Prozent – wird die gesamte Anlage umfangreich optimiert, sind es im Rahmen des sogenannten „Heizungspakets“ sogar 15 Prozent. Wenn Verbraucher den Einbau eines Brennwertkessels mit einer Solarthermieanlage kombinieren, gewährt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zudem einen Kesseltauschbonus. Welche weiteren Möglichkeiten es bei der Heizungsmodernisierung gibt, darüber informiert das Serviceportal www.intelligent-heizen.info. (sw)

 

Quelle: ImmoCompact – Das Fachmagazin für die Immobilienwirtschaft, 23. Oktober 2018, http://www.immocompact.de/nachrichten/herbstputz-im-heizungskeller-kessel-tauschen-und-f%C3%B6rderung-nutzen