NEUIGKEITEN

ERA-Ihr Experte für Immobilien
Element 1

Grunderwerbsteuerfestsetzung – Finanzamt verliert

Streit um die Grunderwerbsteuerfestsetzung

Im Streit um die Grunderwerbsteuerfestsetzung im Mainzer Wohnungsbaugebiet Gonsbachterrassen hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG RLP) am 10. April zu Lasten des Finanzamts Worms entschieden (Az. 4 K 2095/16 und 4 K 2096/16).

Das Finanzamt hatte zuvor die Baukosten für am Standort errichtete Wohnhäuser in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer miteinbezogen. Hintergrund dafür war, dass der Entwicklungsträger Gonsbachterrassen und die Stadt Mainz für das Baugebiet ein die Grundstückskäufer verpflichtendes Gestaltungshandbuch geschaffen hatten. Das Finanzamt ging deshalb von einem einheitlichen Vertragswerk aus, das Grundstück und Bau umfasste.

BFH verwies den Fall zurück

Die Grundstückserwerber, zwei Ehepaare, zogen zunächst vor das FG RLP und dann bis vor den Bundesfinanzhof (BFH). Dieser entschied 2016, dass die Verpflichtung des Käufers, das Grundstück zeitnah nach den gestalterischen Vorgaben des Verkäufers zu bebauen, kein einheitliches Vertragswerk begründet, wenn er das Bauunternehmen frei wählen kann (Az. II R 5/15).

Der BFH verwies den Fall allerdings an das FG RLP zurück. Dieses sollte klären, ob eine Verbindung zwischen der Baufirma und dem Entwicklungsträger bestand. Dann hätte der Bau doch noch eine Rolle für die Grunderwerbsteuer gespielt. Die Beweisaufnahme des FG ergab aber keine solche Verbindung. (Lars Wiederhold)

Quelle: : ImmobilienZeitung Fachzeitung für die Immobilienwirtschaft, 26.04.2018, Finanzamt verliert im Mainzer Grunderwerbsteuerstreit